Öle-Altölverordnung

Hinweise zum Kauf unserer im Online-Shop angebotenen Öle und ölhaltigen Produkte:

1.) Altöl-Rücknahme durch Zweiradteile.AT:

Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet Öle, die von uns durch unseren Online-Verkauf in Umlauf gebracht werden und durch die Benutzung des Käufers zum Altöl mutieren, kostenlos zurückzunehmen, um sie in den dafür eingerichteten Sammelstellen sachgerecht zur Entsorgung zu bringen. Das Altöl kann allerdings nur in der vom Käufer bei uns gekauften Menge kostenlos zurückgeben werden. Dabei ist die Rechnung vom damaligen Kauf vorzulegen. Das Altöl darf nicht mit anderen Substanzen verunreinigt bzw. gemischt werden und es darf nur im originalen Verpackungsgebinde des von uns damals verkauften Produktes abgefüllt sein. Das Gebinde muss verschlossen und dicht sein, so dass kein Auslaufen des Altöls möglich ist (Siehe auch Punkt 4).

Unsere Altöl-Annahmestelle ist unser Firmensitz in der Weinzierlgasse 1, 3250 Wieselburg.
Eine Abgabe der Produkte ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich (0680-2048693).

Alternativ kann das Altöl bei einer Übernahme der Versandkosten des Käufers, auch gerne an unseren Firmensitz in die Weinzierlgasse 1, 3250 Wieselburg gesendet werden.
Davor muss uns der Käufer die damalige Rechnung per Email senden (office@zweiradteile.at), damit wir die Menge kontrollieren können. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie oben angeführt bzw. wie auch im Punkt 4 beschrieben. Es ist jedoch dabei zu beachten, dass bei einem Versand für Altöle besondere Transportbedingungen gelten, die der Käufer dann auch selbst erfüllen muss.

2.) Altöl-Abgabestellen:

Jede Gemeinde verfügt über Abgabestellen in denen Sie ihr Altöl entsorgen können. Anders als bei der Rückgabe beim Händler ist die Entsorgung bei Sammelstellen oder Recyclinghöfen meist ab einer gewissen Menge kostenpflichtig. Die Rückgabe haushaltsüblicher Mengen, das sind beim Altöl etwa 20 Liter, ist hingegen meistens kostenfrei möglich. Adressen und Öffnungszeiten der Abgabestellen finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Stadt oder Gemeinde oder des örtlichen Müllentsorgers.

3.) Richtiger Umgang mit Altöl

Altöl ist hochgiftig und umweltschädlich, daher gelten für den Umgang strenge Umweltschutzbestimmungen. Wer sich nicht daran hält muss mit hohen Geldstrafen bis hin zu Gefängnis rechnen. Dies gilt auch für Stoffe, die zum Aufnehmen des Öls genutzt wurden.

Daher muss während eines Ölwechsels darauf geachtet werden, dass jeder Tropfen in einem Auffangbehälter landet. Sollte Öl in die Umwelt gelangen, sind umfangreiche Schäden an Grundwasser und Umwelt zu befürchten. Am besten arbeiten Sie daher mit einer Ölwanne und breiten zusätzlich eine großflächige Plastikfolie um die Ablassstelle aus. Nach dem Austausch des Motoröls füllen sie das aufgefangene Öl mit einem Trichter in einen Kanister. Dafür können sie den Kanister bzw. das leere Verpackungsgebinde nutzen, aus dem sie das frische Öl nachgefüllt haben. Auch beim Umfüllen muss darauf geachtet werden kein Öl zu verschütten.

4.) Wichtiger Hinweis für die Entsorgung von Altöl

Damit Altöl an den regionalen Rückgabestellen und Entsorgungsstationen anstandslos angenommen wird, darf es nach Vorgabe der Altölverordnung nicht verunreinigt sein. Achten Sie daher darauf, dass das Altöl nicht mit anderen Stoffen wie Bremsflüssigkeit oder Lösungsmitteln kontaminiert wird. Auch das Mischen von unterschiedlichen Altölen ist nach den gesetzlichen Vorgaben verboten und wird von den Entsorgern kontrolliert. Das Gebinde in dem das Altöl gesammelt wurde muss dicht und verschlossen sein, damit ein Auslaufen des Öls verhindert wird.